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Zahlt die Krankenkasse meine Massage?

Von Medhat Khalil4 Min. Lesezeit

Diese Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, meistens am Telefon, bevor der Termin überhaupt steht.

Die Antwort hängt davon ab, was Sie buchen. Medizinische Massage und Physiotherapie werden in der Schweiz über zwei getrennte Systeme abgerechnet. Wer das vorher weiss, erlebt keine Überraschung auf der Rechnung.

Zwei Systeme, zwei Regeln

Medizinische Massage läuft über die Zusatzversicherung. Sie brauchen keine ärztliche Verordnung und können direkt einen Termin buchen. Ob und wie viel zurückkommt, steht in Ihrer Police.

Physiotherapie läuft über die Grundversicherung. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst.

Die beiden Töpfe sind unabhängig voneinander. Eine gute Zusatzversicherung hilft Ihnen bei der Physiotherapie nichts, und die Grundversicherung beteiligt sich nicht an einer Massage.

Was EMR bedeutet

EMR steht für Erfahrungsmedizinisches Register. Es ist der Schweizer Qualitätsnachweis für Komplementärmedizin, und die meisten Zusatzversicherungen setzen ihn voraus, bevor sie eine Massage überhaupt prüfen.

Unsere medizinischen Massagen sind EMR-anerkannt. Das ist der Unterschied zu einer Wellnessmassage. Für die bekommen Sie zwar eine Quittung, aber keine, die eine Kasse akzeptiert.

Anerkennung ist allerdings keine Zusage. Sie erfüllt die Voraussetzung. Was Ihre Kasse tatsächlich übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Klassische medizinische Massageab CHF 100 · 30 Min

Was Ihre Zusatzversicherung vorgibt

Die Modelle unterscheiden sich stark. Drei Punkte tauchen trotzdem fast überall auf.

  • Ein Prozentsatz statt der vollen Summe. Die wenigsten Modelle erstatten hundert Prozent pro Sitzung.
  • Ein Jahresmaximum. Ein Frankenbetrag pro Kalenderjahr, über den hinaus nichts mehr zurückkommt.
  • Eine Therapeutenliste. Erstattet wird nur bei Anbietern mit gültiger EMR-Nummer.

Diese drei Angaben stehen in Ihrer Police. Wenn Sie sie kennen, wissen Sie vor dem Termin, was eine Behandlung Sie netto kostet.

Wie die Abrechnung bei uns läuft

Bei der medizinischen Massage zahlen Sie vor Ort und bekommen eine Quittung, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können. Die Rückerstattung geht direkt an Sie.

Bei der Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung rechnen wir über die Grundversicherung ab. Franchise und Selbstbehalt gelten dann wie bei jeder anderen medizinischen Leistung.

Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben

Dann zahlen Sie die Massage selbst. Das ist häufiger als viele denken und für einige die pragmatischere Lösung. Kein Arzttermin, keine Wartezeit, kein Antrag.

Sind absehbar viele Sitzungen nötig, lohnt sich der Weg über die Ärztin trotzdem. Mit Verordnung wird daraus Physiotherapie über die Grundversicherung, und der Betrag pro Sitzung fällt deutlich.

Physiotherapie Erstbehandlungab CHF 79.92 · 45 Min

Die Lymphdrainage ist der Sonderfall

Die manuelle Lymphdrainage bieten wir in beiden Formen an. Als EMR-anerkannte medizinische Massage über die Zusatzversicherung, und mit ärztlicher Verordnung als Physiotherapie über die Grundversicherung.

Das ist der Grund, warum dieselbe Behandlung je nach Weg unterschiedlich viel kostet. Als Physiotherapie Lymphdrainage mit Verordnung tragen Sie nur Franchise und Selbstbehalt. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst und holen sich anteilig etwas über die Zusatzversicherung zurück.

Nach einer Operation oder bei einem diagnostizierten Lymphödem ist der Weg über die Verordnung meist der richtige. Ihre Ärztin stellt sie in diesen Fällen ohnehin aus. Bei schweren Beinen am Abend ohne weiteren Befund ist der direkte Termin der schnellere Weg.

Manuelle Lymphdrainageab CHF 79.92 · 45 Min

So kommen Sie zum Termin

Für eine medizinische Massage brauchen Sie nichts ausser einem Termin. Buchen Sie online oder rufen Sie an. Wenn Sie unsicher sind, welcher der beiden Wege für Ihre Beschwerden der günstigere ist, sagen Sie es im Gespräch vor der Behandlung. Das sortieren wir mit Ihnen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.