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Physiotherapie ohne Rezept: was Selbstzahler wissen müssen

Von Medhat Khalil2 Min. Lesezeit

Physiotherapeutin führt einen Patienten durch eine Beweglichkeitsübung

Viele warten wochenlang auf einen Arzttermin, nur um eine Verordnung für Physiotherapie zu bekommen. Die Beschwerden laufen derweil weiter.

Das ist nicht nötig. Sie können bei uns direkt einen Termin buchen, ohne Rezept und ohne Überweisung. Ohne Verordnung zahlt die Grundversicherung allerdings nicht mit.

Die zwei Wege

Mit ärztlicher Verordnung. Die Physiotherapie läuft über die Grundversicherung. Die Erstbehandlung dauert 45 Minuten und kostet CHF 79.92, eine Folgesitzung 25 Minuten und CHF 53.28. Dafür brauchen Sie zuerst einen Arzttermin.

Als Selbstzahler. Sie buchen direkt. Die Erstbehandlung kostet CHF 153, eine Folgesitzung CHF 80. Sie zahlen selbst und sparen die Wartezeit.

Wann sich die Verordnung lohnt

Bei einer klaren Diagnose, nach einer Operation oder wenn viele Sitzungen absehbar sind. Dann rechnet sich der Umweg fast immer. Bei neuen, unklaren oder starken Schmerzen gehört die ärztliche Abklärung ohnehin an den Anfang, nicht die Therapie.

Wann Selbstzahlen passt

  • Sie kennen Ihre Beschwerden und wollen sofort starten.
  • Es geht um wenige, gezielte Sitzungen.
  • Sie möchten erst eine Erstabklärung, bevor Sie über eine längere Therapie entscheiden.
  • Ihre Zusatzversicherung übernimmt einen Teil.

Was in der Erstbehandlung passiert

45 Minuten für Anamnese, Befundaufnahme und Bewegungsanalyse. Daraus entsteht ein Behandlungsplan für Ihre Situation. Dazu sagen wir Ihnen, wie viele Sitzungen realistisch sind und ob eine ärztliche Abklärung sinnvoll wäre.

Physiotherapie Erstbehandlungab CHF 79.92 · 45 Min

Danach

Die Folgesitzungen bauen auf dem Befund der Erstbehandlung auf. Sie behandelt dieselbe Person wie beim ersten Termin. Das ist bei uns die Regel, nicht die Ausnahme.

Physiotherapieab CHF 53.28 · 25 Min

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.